FAQ - häufige Fragen
Als Ihr Immobilienmakler in der Region Bern & Worb erhalten Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Immobilienbewertung, Immobilienverkauf und Steuern. Finden Sie Ihre Antwort nicht? Kontaktieren Sie uns direkt.
Für eine professionelle Immobilienbewertung durch die ImmoTra fallen folgende Kosten an:
- Standardbewertung: CHF 1’100 – 1’800
- Spezielle Bewertung: (Studien, Gutachten usw.) individuelle Offerte auf Anfrage
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie transparent und ohne versteckte Kosten.
Der Prozess gliedert sich in zwei Schritte:
- Besichtigung vor Ort: ca. 2–3 Stunden
- Erstellung der Bewertung: 7–10 Arbeitstage
In dringenden Fällen, z.B. bei Erbschaften, kann die Bewertung auf Wunsch beschleunigt werden.
Für eine vollständige Bewertung benötigen wir:
- Grundbuchauszug (aktuell)
- Gebäudeversicherungsausweis
- Baupläne und Grundrisse
- Letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- Bei Stockwerkeigentum: Reglement und Protokoll der letzten Versammlung
- Informationen zu Renovationen und Investitionen
Keine Sorge, wenn nicht alle Unterlagen vorhanden sind – wir helfen Ihnen, fehlende Dokumente zu beschaffen.
Das hängt davon ab, welche Art der Bewertung Sie wählen:
- Online-Kurzbewertung: Sofort – direkt nach Eingabe Ihrer Angaben in unserem Online-Tool
- Professionelle Bewertung: Ca. 7–10 Arbeitstage nach Besichtigung und Eingang aller Unterlagen
Das Ergebnis der professionellen Bewertung wird Ihnen persönlich präsentiert und erläutert.
Ein professioneller Hausverkauf mit ImmoTra gliedert sich in folgende Phasen:
- 1. Bewertung: Marktgerechte Preisfindung
- 2. Vorbereitung: Dokumentation, Fotografie, Inserat
- 3. Vermarktung: Publikation auf führenden Immobilienplattformen
- 4. Besichtigungen: Organisation und Durchführung
- 5. Verhandlung: Kaufpreisverhandlung mit Interessenten
- 6. Kaufvertrag: Kaufbestätigung und Notartermin
- 7. Übergabe: Schlüsselübergabe zum Objekt
Der ideale Verkaufszeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Marktlage: Der Verkauf gelingt am besten, wenn die Marktlage stimmt – also Nachfrage hoch und Zinsen günstig sind
Persönliche Situation: Je nach Lebenslage – Pensionierung, Umzug, Familienveränderung – ergibt sich der richtige Moment individuell
Kein Druck: Ein Immobilienverkauf sollte nie unter Druck oder Stress erfolgen. Wer Zeit hat, erzielt in der Regel den besseren Preis
Wir begleiten Sie von Anfang an und helfen Ihnen, den richtigen Zeitpunkt zu finden.
Die Dauer hängt von Lage, Preis und Marktlage ab. In der Region Bern rechnen wir bei ImmoTra erfahrungsgemäss mit:
- Vorbereitung: 2–4 Wochen
- Vermarktung bis Kaufvertrag: 4–12 Monate
- Notartermin und Eigentumsübertragung: 4–8 Wochen
Gut vorbereitete und marktgerecht bepreiste Objekte werden deutlich schneller verkauft.
Für einen reibungslosen Verkauf benötigen wir:
- Grundbuchauszug und Katasterplan
- Baupläne und Baubewilligung
- Gebäudeversicherungsausweis
- Energieausweis (GEAK) – falls vorhanden
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen (letzte 3 Jahre)
- Bei Stockwerkeigentum: Reglemente, Protokolle, Erneuerungsfonds
- Informationen zu Hypotheken und Belastungen
ImmoTra unterstützt Sie bei der Beschaffung aller Unterlagen.
Bei Erbschaften sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Erbengemeinschaft: Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen
- Erbenbescheinigung: Notwendig für Grundbuch und Notar
- Bewertung: Für eine faire Aufteilung empfiehlt sich eine neutrale Bewertung
- Steuern: Die Grundstückgewinnsteuer fällt auch bei Erbschaften an
ImmoTra begleitet Erbengemeinschaften diskret und professionell – auch bei komplexen Situationen.
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Wohneigentümer in der Schweiz bei selbst bewohntem Eigentum versteuern müssen – also der theoretische Mietzins für die selbst genutzte Immobilie.
Der Eigenmietwert fällt ab Anfang 2029 weg. Dies bringt für viele Wohneigentümer eine spürbare steuerliche Entlastung. Wir empfehlen, die Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation mit einem Steuerberater zu besprechen.
Beim Immobilienverkauf in der Schweiz fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie wird auf den Gewinn erhoben – also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einstandspreis. Je kürzer die Haltedauer, desto höher der Steuersatz.
Vom Gewinn abgezogen werden können unter anderem:
- Das Vermarktungshonorar der ImmoTra
- Wertvermehrende Investitionen (Renovationen, Anbauten etc.)
- Vorfälligkeitsentschädigungen der Bank
- Weitere anrechenbare Aufwendungen
Wir helfen Ihnen, alle relevanten Belege zusammenzustellen und den steuerpflichtigen Gewinn zu minimieren.
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.